Varengold Bank AG erläutert erforderliche Details zur veröffentlichten Anordnung zusätzlicher Eigenmittelanforderungen durch die BaFin

25.02.2022

DGAP-News: Varengold Bank AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Sonstiges
25.02.2022 / 12:28
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

  • Bisheriger Kapitalaufschlag von 1,5% auf 1,0% reduziert
  • Keine schwerwiegenden Verstöße oder Auswirkungen festgestellt


Hamburg, 25.02.2022 - Die BaFin hat bereits am 21. Januar 2022 gegenüber der Varengold Bank AG [ISIN: DE0005479307] zusätzliche Eigenmittelanforderungen gemäß §10 des Kreditwesengesetzes (KWG) angeordnet und dies dann mit einem kurzen Passus am 24. Februar 2022 als erfolgte Maßnahme veröffentlicht. Die Varengold Bank begrüßt und unterstützt dieses Vorgehen zur Förderung der Transparenz im Finanzsektor seitens der zuständigen Aufsichtsbehörde. Um der Öffentlichkeit und den Marktteilnehmern über den bisherigen Wissensstand hinaus ein vollständiges Bild zu vermitteln, möchte die Varengold Bank die bisher veröffentlichten Angaben hinsichtlich der Kapitalmaßnahme um weitere Details und eine historische Aufarbeitung ergänzen.

Bereits im Jahr 2018 hat eine reguläre Prüfung gemäß §44 KWG zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation im Rahmen des veränderten Geschäftsmodells stattgefunden. Im Resultat kam es im Jahr 2019 zu fünf F3-Feststellungen (gewichtige Verstöße/Auswirkungen) und einem Bescheid über zusätzliche Eigenmittelanforderungen in Höhe von 1,5%. Sämtliche ausgewiesenen Mängel wurden zeitnah seitens der Bank behoben.

Im ersten Halbjahr 2021 fand eine Nachschauprüfung statt - ein ganz normaler bankaufsichtlicher Vorgang. Diese Prüfung hatte lediglich zwei F3-Feststellungen zur Folge, welche Verfahren bei der Risikoinventur und der Risikosteuerung der Bank betrafen. Ein Großteil der Aufgaben im Rahmen der Feststellungen ist bereits Ende 2021 seitens der Bank abgearbeitet worden. In beiden Prüfungen gab es keine F4-Feststellungen (schwerwiegende Verstöße/Auswirkungen).

Die Varengold Bank freut sich, dass die BaFin die positive Entwicklung des Instituts zur Kenntnis genommen hat und die zusätzlichen Eigenmittelanforderungen von bisher 1,5% auf nunmehr 1,0% reduziert hat. Dies ist im Vergleich mit anderen Marktteilnehmern, denen ein Kapitalaufschlag von bis zu 3% auferlegt wurde, eine vergleichsweise geringe Höhe.

Die Varengold Bank hat mit einer Kernkapitalquote per Ende Januar 2022 von 16,7% ohne Probleme das aufsichtliche Limit von 10,8% eingehalten. Der Januar 2022 war auch was die Profitabilität anlangt, sehr zufriedenstellend: die Bank liegt bei dem Ergebnis vor Steuern leicht über Plan.


Über die Varengold Bank AG
Die Varengold Bank AG ist ein deutsches Kreditinstitut, das 1995 gegründet wurde und seit 2013 über eine Vollbanklizenz verfügt. Neben ihrem Hauptsitz in Hamburg unterhält die Bank Niederlassungen in London und Sofia. Die Kerngeschäftsfelder sind Marketplace Banking sowie Commercial Banking. Im Marketplace Banking liegt der Fokus auf der Zusammenarbeit mit europäischen FinTechs, insbesondere Kreditplattformen. Das Leistungsportfolio der Varengold Bank umfasst Funding, Debt- und Equity Capital Markets Produkte, Fronting Services von banklizenzpflichten Produkten und internationale Zahlungsverkehrsleistungen sowie Trade Finance. Die Varengold Bank ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert unter 109 520 und die Varengold-Aktie (ISIN: DE0005479307) notiert seit 2007 im Freiverkehr/Open Market der Frankfurter Wertpapierbörse. Weitere Informationen unter https://www.varengold.de/.


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Kontakt:
Frau Sanja Schultz-Szabo (Head of Corporate Development)


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