Varengold Bank AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Kapitalmaßnahme Varengold Bank AG wird ursprünglich geplante 10%-Barkapitalerhöhung nicht umsetzen DIE IN DIESER MITTEILUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR WEITERGABE IN BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER IN SONSTIGE LÄNDER, IN DENEN EINE SOLCHE VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE, BESTIMMT.
Die geplante Kapitalmaßnahme wurde Mitte vergangenen Jahres zur Stärkung der Eigenkapitalbasis und mithin zur Ausweitung der Geschäftstätigkeiten der Varengold Bank AG in die Wege geleitet, insbesondere um die Erfüllung der Anforderung gem. Art. 92 Abs. 1 lit. d) CRR hinsichtlich der Einhaltung der sog. Leverage Ratio (Verschuldungsquote) dauerhaft auf ein Niveau oberhalb des gesetzlichen Schwellenwertes zu heben. Dieses Ziel konnte im Verlauf des zweiten Halbjahres unter anderem durch die Zurechnung des Zwischengewinns 2022 zum regulatorischen Kapital erreicht werden. Zudem hat die Varengold Bank AG in ihrem vorläufigen Ergebnis für das Geschäftsjahr 2022 eine erstmalige Dotierung des Sonderpostens „Fonds für allgemeine Bankrisiken“ in Höhe von 5,0 Mio. EUR vorgesehen. Dieser Sonderposten wird die Eigenmittel der Bank nach Feststellung des Jahresabschlusses 2022 zusätzlich stärken. Aus diesem Grund sieht der Vorstand in absehbarer Zeit nicht die Notwendigkeit einer zusätzlichen Kapitalerhöhung, welche für die übrigen Aktionäre auch grundsätzlich einen nachteiligen Verwässerungseffekt hätte. Dr. Bernhard Fuhrmann
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