Als deutsches Einlagenkreditinstitut ist die Varengold Bank AG gesetzliches Mitglied der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB). Dadurch ist pro Kunde eine Gesamtsumme von 100.000 Euro geschützt.
Aufgabe der EdB ist es, im Falle einer Zahlungsunfähigkeit eines über die EdB abgesicherten Institutes, den Gläubiger für die nicht rückvergüteten Einlagen zu entschädigen. Die Einlagensicherung umfasst dabei primär Spar- und Termineinlagen sowie Sparbriefe von Privatpersonen und Kapital- und Personengesellschaften.
Neben dem Schutz von Kapitaleinlagen schließt die Einlagensicherung ebenfalls Verbindlichkeiten von Wertpapiergeschäften gegenüber dem Einlagenkreditinstitut in Höhe von 90 % bis maximal 20.000 Euro Gegenwert ein.
Weitere Informationen finden Sie unter www.edb-banken.de